Suche

Neubau- und Nebenkosten belasten Mietpreise

Haus- und Grund verschärft Kritik an Mietpreisbremse

Singen/Hegau. Vermieter sind durch hohe Auflagen und steigende Baukosten zu Mietpreiserhöhungen gezwungen – diese wiederholte Kritik äußert der Vorsitzende des Singener Haus- und Grundeigentümervereins, Bernhard Hertrich, anlässlich der Jahreshauptversammlung. Großes Interesse zeigten die Mitglieder auch am Dauerbrenner-Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“, über das Notariatsdirektor a.D. Manfred Peter aus Stockach referierte.

Die Verschärfung der Mietpreisbremse, die die große Koalition auf den Weg gebracht hat, sieht Hertrich äußerst kritisch: „Dadurch wird keine einzige Wohnung neu gebaut.“ Sie führe lediglich dazu, dass Gutverdiener sich günstige Wohnungen suchen könnten. „Probleme machen die stark angestiegenen Baukosten“, so Hertrich, „zwischen 2000 und 2014 erfolgte ein Anstieg von 40 Prozent. Das ist nicht zuletzt auf zahlreiche verschärfte Anforderungen zu Normen und Standards, die der Gesetzgeber beschlossen hat, beispielsweise zum Energiesparen.“ Dass dann auch die Mieten steigen müssten, sei völlig klar.

Zusätzlich hätten sich die Nebenkosten zu einer zweiten Miete entwickelt. Allein der Strompreis sei zwischen 2000 und 2016 um 109 Prozent angestiegen. Kritisch merkt er auch an, dass Vermieter zunehmend und pauschal als habgierig dargestellt würden. Dabei sind rund 80 Prozent der Wohnungen im Privatbesitz, und 66 Prozent aller Mietwohnungen würden von privaten Vermietern gestellt – wie es die Mitglieder von Haus- und Grund sind.

Hertrich weist auf zahlreiche Gerichtsentscheidungen bezüglich der Mietpreisbremse hin, die zum Teil für ganze Bundesländer die Verordnungen hierzu für rechtswidrig und damit die Mietpreisbremse für unwirksam erklärt hätten.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Vollmachten nicht auf die lange Bank schieben

„Schieben Sie Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nicht auf die lange Bank“, rät Notariatsdirektor a.D. Manfred Peter im Rahmen seines Referats vor den Mitgliedern von Haus und Grund Singen. „Wir alle können in eine Lage geraten, in der wir nicht mehr selbst bestimmen können – durch Unfall, Krankheit oder lange Abwesenheiten.“ Peter macht darauf aufmerksam, dass Ehepartner und Kinder nicht automatisch zur Vertretung befugt sind. Ohne schriftliche Vollmacht, setzt das Gericht einen offiziellen Betreuer ein.

Bernhard Hertrich

Sollen Angehörige eingesetzt werden, ist eine Betreuungsvollmacht zwingend erforderlich. Sie umfasst alle geschäftlichen Angelegenheiten. Sie können mehreren Personen erteilt werden. Peter rät aber zu einer Alleinvertretungsvollmacht, damit Der- oder Diejenige im Ernstfall auch handeln kann.

Eine zusätzliche Vollmacht bei der eigenen Bank könne nicht schaden, um eventuelle Diskussionen mit unwissenden Bankmitarbeitern zu vermeiden. Im Fall von Grundbesitz wird eine notarielle Vollmacht benötigt, damit der Vertreter handeln kann. „Sprechen Sie unbedingt vorher mit den ausgewählten Personen, ob sie die große Verantwortung auch übernehmen wollen“, rät er.

Das gelte genauso für die Patientenverfügung. Auch hier sind ausführliche Gespräche notwendig, um den eigenen Willen deutlich zu machen. Der Hausarzt sollte mit einbezogen werden und bestätigen, dass man einwilligungsfähig ist. Auch die Patientenverfügung sollte so konkret wie möglich verfasst werden, um den eigenen Willen bei unheilbarer Erkrankung, im unmittelbaren Sterbefall oder bei Hirnabbauprozessen klar zu machen. Muster zur Patientenverfügung sind beim Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz hinterlegt:

» zum Bundensministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

» Vortrag zum Download

Jubiläumsjahr 2019

Jubiläumsjahr steht bevor

„Seit 100 Jahren stehen wir als Dienstleister Haus- und Wohnungsbesitzern mit Rat und Tat zur Seite“, macht Bernhard Hertrich auf das bevorstehende Jubiläumsjahr 2019 aufmerksam. Veranstaltungen und ein Festakt im November sind bereits in Vorbereitung. „Wir möchten dieses Jahr besonders nutzen, um für unsere Angebote und unsere Beratungsleistung in der Öffentlichkeit zu werben.“